Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung

Allgemeines

Die Tätigkeit von 123 Personalmanagement umfasst die Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften auf der Grundlage von konkreten Anforderungsprofilen.
123 Personalmanagement berät den Auftraggeber, führt die Recherche im Bewerberpool verschiedener Datenbanken durch, recherchiert über Netzwerkpartner, über die offen zugängigen Jobbörsen im Internet und über die Datenbanken der Agentur für Arbeit. 123 Personalmanagement unternimmt die Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen, das Interview mit den Bewerbern, die Koordinierung von Vorstellungsterminen und die Teilnahme beim Vorstellungsgespräch.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Daten und Unterlagen für einen Vermittlungsauftrag zur Verfügung zu stellen, oder zu ermöglichen, dass diese von 123 Personalmanagement erstellt werden.

Vertraulichkeit

123 Personalmanagement überlässt dem Kunden vertrauliche und nur für ihn bestimmte Informationen zu den Kandidaten/Kandidatinnen. Der Kunde achtet die Vertraulichkeit und Sperrvermerke dieser Informationen. Er verpflichtet sich, die Daten der Bewerber/innen nicht missbräuchlich zu verwenden, oder an Dritte weiter zu geben.
123 Personalmanagement verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen.

Honorar

Mit dem Zustandekommen eines Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem oder mehreren von 123 Personalmanagement vermittelten Arbeitssuchenden ist die Tätigkeit von 123 Personalmanagement erfolgreich abgeschlossen.
Damit entsteht auch ein Vergütungsanspruch. Dieser entfällt auch nicht, wenn der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt wieder gelöst, gekündigt, angefochten oder aufgehoben wird, oder das Arbeitsverhältnis kurzfristig oder vorzeitig beendet wird. Für die Vermittlung steht 123 Personalmanagement ein Honorar in der schriftlich vereinbarten Höhe zu. Das Honorar beträgt 25 – 35% eines Brutto-Jahreseinkommens (inkl. Sonderzahlungen) je nach Art und Aufwand der Beschaffung. Sollte eine schriftliche Vereinbarung nicht vorliegen, beträgt das Honorar 20 % des ersten Brutto-Jahresgehaltes (inkl. Sonderzahlungen).
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar spätestens 10 Tage nach Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber/der Bewerberin fällig und fällt bei der Vermittlung mehrerer Bewerber/innen für jeden zustande gekommenen Arbeitsvertrag gesondert an.

Ist der Bewerber im Besitz eines Vermittlungsgutscheines, erhält der Kunde nach einer Mindestbeschäftigung von 6 Monaten € 500,00 des Vermittlungshonorars erstattet.

Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, 123 Personalmanagement spätestens 5 Tage nach dem Zustandekommen eines Vertrages ohne Aufforderung eine Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrages zu übermitteln.

Kommt ein Vertrag zwischen Auftraggeber und einem von 123 Personalmanagement vorgestellten Bewerber/einer Bewerberin nach Ablauf des Vermittlungsvertrages zustande, so bleibt der Anspruch von 123 Personalmanagement auf Zahlung des Vermittlungshonorars unberührt.

Sollte das Arbeitsverhältnis mit einem neuen Mitarbeiter innerhalb des ersten Monats nach Einstellung von einer der beiden Parteien gelöst werden, oder tritt der Mitarbeiter die Stelle aus seinem Verschulden nicht an, nimmt 123 Personalmanagement den Auftrag für die gleiche Position ohne Berechnung eines Honorars wieder auf.
Betriebsbedingte Kündigungen entbinden 123 Personalmanagement von Garantieleistungen.

Projektbezogen unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Haftung

123 Personalmanagement haftet nicht für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit sowie die Einhaltung von Terminen. 123 Personalmanagement kann die Vermittlungstätigkeit jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbrechen oder abbrechen. 123 Personalmanagement haftet auch nicht für einen bestimmten Erfolg beim Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses, oder für von Bewerbern verursachte Schäden. Für Schäden, die auf Falschaussagen oder die Verschwiegenheit von Bewerbern bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.

Sonderleistungen

Auslagen der Bewerber/innen für Vorstellungsgespräche im Hause des Auftraggebers werden vom Auftraggeber direkt erstattet.

Reise- und Übernachtungskosten die 123 Personalmanagement im Rahmen eines Auftrages und auf Wunsch des Auftraggebers entstehen, sind vom Auftraggeber direkt an 123 Personalmanagement zu erstatten.

Bei anzeigengestützter Personalsuche sind Anzeigenkosten nach Vorlage der Rechnung direkt an 123 Personalmanagement zu erstatten.

Sonstige Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen der zwischen 123 Personalmanagement und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gültige Regelung, mit welcher der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung in bestmöglicher Weise erreicht wird, zu ersetzen.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen 123 Personalmanagement und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

Erfüllungsort ist Forchheim/Oberfranken.

Soweit der Auftraggeber Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist, ist der Hauptsitz unseres Unternehmens Forchheim auschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend vorgeschrieben.